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Funktionsprüfung / Kalibrierung

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Betriebliche Emissionsmesseinrichtungen

Betriebliche Emissionsmesseinrichtungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen sind in der Regel entsprechend den jeweiligen Bundesimmissionsschutzverordnungen (2., 4., 13., 17., 27., 30. und 31. BImSchV) und der TA-Luft jährlich durch eine Messstelle nach § 26 BImSchG auf Funktion zu prüfen. Darüber hinaus muss im 3- bzw. 5-jährigem Turnus eine Kalibrierung erfolgen. Die Funktionsprüfungen und Kalibrierungen sind entsprechend den Richtlinien VDI 3950 und DIN EN 14181 durchzuführen.

Auszug aus der TA-Luft 2002 

Ziffer 5.3.3.6 

Kalibrierung und Funktionsprüfung der Einrichtungen zur kontinuierlichen Feststellung der Emissionen 

Es soll gefordert werden, dass die Einrichtungen zur kontinuierlichen Feststellung der Emissionen durch eine von der nach Landesrecht zuständigen Behörde für Kalibrierungen bekannt gegebenen Stelle kalibriert und auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Kalibrierung soll nach der Richtlinie VDI 3950 (neu Dezember 2006 in Verbindung mit DIN EN 14181) durchgeführt werden. In besonderen Fällen, z. B. bei Chargenbetrieb, bei einer längeren Kalibrierzeit als einer halben Stunde oder anderen Mittelungszeiten, ist die Mittelungszeit entsprechend anzupassen. Die Kalibrierung der Messeinrichtungen soll nach einer wesentlichen Änderung, im Übrigen im Abstand von drei Jahren wiederholt werden. Die Berichte über das Ergebnis der Kalibrierung und der Prüfung der Funktionsfähigkeit sollen der zuständigen Behörde innerhalb von 8 Wochen vorgelegt werden. Die Funktionsüberprüfung der Einrichtungen zur kontinuierlichen Feststellung der Emissionen ist jährlich zu wiederholen. 

Es soll gefordert werden, dass der Betreiber für eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Funktionsfähigkeit der Messeinrichtungen sorgt (QAL 3 der VDI 3950). 

Unsere Dienstleistungen

Durchführung von Funktionsprüfungen und Kalibrierungen als zugelassene Messstelle nach § 26 BImSchG an Anlagen der: 

 


 

 

Institut für Umwelt- und Arbeitsplatzanalytik Burkon GmbH • Raudtener Straße 19/ 19b • 90475 Nürnberg • Telefon: 0911 / 83 40 66 • Fax: 0911 / 98 33 33 44