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Einbauberatung und Parametrierkonzept für kontinuierliche Betriebsmessungen

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Gemäß den Anforderungen der jeweiligen Bundesimmissionsschutzverordnungen

Gemäß den Anforderungen der jeweiligen Bundesimmissionsschutzverordnungen (2., 4., 13., 17. BImSchV) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) sind genehmigungsbedürftige Anlagen, abhängig von festgelegten Massenstromschwellen, für bestimmte Messkomponenten mit kontinuierlichen Emissionsmesseinrichtungen auszustatten, die die Funktionsfähigkeit von z.B. Abgasreinigungseinrichtungen und die korrespondierenden Emissionsbegrenzungen überwachen.

Unsere Dienstleistungen

Erstellung eines Konzeptes für die Parametrierung des Elektronischen Auswertesystems der Emissionsmesseinrichtung der jeweiligen Anlage entsprechend der VDI 3950 in Verbindung mit der DIN EN 14181: 

Einbauberatung (Festlegung der Messstellen) für die Emissionsmesseinrichtungen mit schriftlicher Berichterstattung zur Vorlage bei Behörden als zugelassene Mess- und Kalibrierstelle nach §§ 26, 28 BImSchG. 

Die Einbauberatung erfolgt auf der Basis der 4. BImSchV und der entsprechenden technischen Regeln (VDI 3950; DIN EN 14181; Bundeseinheitliche Richtlinien über: die Eignungsprüfung von Mess- und Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen und die kontinuierliche Erfassung von Bezugs- bzw. Betriebsgrößen und zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe / den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von kontinuierlich arbeitenden Mess- und Auswerteeinrichtungen / die Auswertung von kontinuierlichen Emissionsmessungen vom 23. Januar 2017).


 

 

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