
Explosionsgefährdung
Sowohl Brände als auch Explosionen können schwere Sach- und Personenschäden verursachen. Dabei können Brände und Explosionen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden, sondern sind in der Regel eng miteinander verknüpft. Ein Brand kann als Zündquelle eine Explosion auslösen, ebenso kann eine Explosion einen Folgebrand verursachen.
Bei Explosionen ergeben sich Gefährdungen insbesondere durch Hitze- und Druckwirkung. Darüber hinaus können toxische Wirkungen sowie Rauchentwicklung auftreten. Die Gefährdungen können sowohl direkt in Arbeitsbereichen als auch in deren Umgebung bestehen.
Explosionsgefährdung besteht immer dann, wenn brennbare Gase, Flüssigkeiten oder Stäube vorhanden sind oder entstehen und zusammen mit Sauerstoff eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können.
Arbeitgeberpflichten
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber gemäß § 5 verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz bzw. in Arbeitsbereichen zu ermitteln, vorhandene Gefährdungen zu bewerten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen sowie deren Wirksamkeit zu kontrollieren.
Darüber hinaus ist gemäß § 6 ArbSchG für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Unsere Dienstleistungen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Explosionsschutz
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Messtechnische Prüfungen, z. B. Konzentrationsmessungen gas- oder staubförmiger Komponenten in der Luft sowie infrarotthermografische Untersuchungen zur Analyse von Oberflächen


