Emissionserklärung

Luftreinhaltung

Emissionserklärung nach 11. BImSchV und E-PRTR-Bericht

Erklärungspflicht – 11. BImSchV

Die Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind auf Grund des § 27 Abs. 4 und des § 48a Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der novellierten 11. Bundesimmissionsschutzverordnung (11. BImSchV) zur Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet.

Genehmigungsbedürftige Anlagen – 11. BImSchV

Die genehmigungsbedürftigen Anlagen sind im Anhang der "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV" aufgelistet. Anlagen, die von der Abgabe einer Emissionserklärung ausgenommen sind, werden im § 1 der 11. BImSchV genannt.

Emissionserklärung – 11. BImSchV

Die Emissionserklärung für genehmigungsbedürftige Anlagen muss inhaltlich dem Anhang der 11. BImSchV entsprechen. 

E-PRTR-Verordnung

Durch die EG-Verordnung Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregisters (E-PRTR = European Pollutant Release and Transfer Register) wird das EPER abgelöst und die Liste der berichtspflichtigen industriellen Tätigkeiten sowie der zu erhebenden Schadstoffe erweitert. 

Auf der Grundlage der E-PRTR-Verordnung berichten Industriebetriebe über

  • die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
  • die Verbringung von Abfallmengen und
  • die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird
E-PRTR-Bericht

Die Tätigkeiten gemäß Anhang I der E-PRTR-Verordnung und somit die Berichtspflicht sind jeweils zu klären bzw. werden von der zuständigen Behörde dem Betreiber mitgeteilt.

Abgabeform

Die Emissionserklärung sowie der E-PRTR-Bericht ist über die bundeseinheitliche Erfassungssoftware BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichtserstattung) in elektronischer Form gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. 

Erklärungszeitraum und Abgabetermin

Der Abgaberhythmus der 11. BImSchV liegt bei 4 Jahren. Das letzte Erklärungsjahr für die Emissionserklärung war 2024; das nächste Erklärungsjahr ist dann 2028. Der Abgabetermin hierfür ist dann der 31.05.2029.   

Der E-PRTR-Bericht ist jährlich zu erstellen. Der Abgabetermin ist dann jeweils der 31.05. des Folgejahrs.

Unsere Dienstleistung
  • Erstellung der Emissionserklärung gemäß 11. BImSchV
  • Erstellung des E-PRTR-Berichtes
  • Abwicklung des erforderlichen Behördenmanagements
  • Elektronischer Übertrag der entsprechenden Anlagen- und Betriebsdaten in die Datenbank Bube-Online
  • Dokumentation der Emissionserklärung sowie des E-PRTR-Berichtes für den Betreiber
  •  

Kontakt

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