Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt ist dazu bestimmt, dem berufsmäßigen Benutzer die beim Umgang mit Stoffen und Zubereitungen notwendigen und in der EG-Richtlinie vorgegebenen physikalisch-chemischen, sicherheitstechnischen, toxikologischen und ökologischen Daten und Umgangsempfehlungen zu vermitteln, um die für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt erforderlichen Maßnahmen treffen zu können.
Das Sicherheitsdatenblatt faßt die zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden sicherheitsrelevanten Angaben für den Umgang mit Stoffen und Zubereitungen zusammen.
Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der Richtlinie 91/155/EWG sind dem Abnehmer von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter durch den Inverkehrbringer bzw. Einführer spätestens bei der ersten Lieferung und später nach jeder Überarbeitung zu übermitteln. Für die Angaben im Sicherheitsdatenblatt ist der im Sicherheitsdatenblatt aufgeführte Inverkehrbringer bzw. Einführer des Stoffes oder der Zubereitung verantwortlich.
Für das Sicherheitsdatenblatt ist nach der Richtlinie 91/155/EWG kein Formblatt festgelegt. Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern kann gemäß der Technischen Regel TRGS 220 durchgeführt werden.
Unsere Dienstleistung
Erstellung von Sicherheitsdatenblättern im Rahmen von § 14 GefStoffV und der Richtlinie 91/155/EWG unter Anwendung der TRGS 220.